Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Vertrauen und Sicherheit
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Dies hat zur Folge, dass mitunter auch Gutachter mit unzureichender Qualifikation als Sachverständige tätig sind. Um in diesem Zusammenhang eine deutliche Abgrenzung zu erreichen und Unternehmen, privaten Auftraggebern und Gerichten die Auswahl eines vertrauenswürdigen Sachverständigen zu erleichtern, hat die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung eingeführt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation, d. h. der Auftraggeber erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Um diese Sicherheit auch dauerhaft zu gewährleisten, steht selbst nach erfolgter öffentlicher Bestellung die Arbeit der Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. In Deutschland sind dies, im Bereich der Immobilienbewertung, vor allem die Industrie- und Handelskammern.
Unabhängig und unparteiisch
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das heißt, sowohl der Auftraggeber selbst als auch Dritte, denen Gutachten in der Regel vorgelegt werden, können nicht in den Verdacht geraten, sich auf ein parteiisches Gutachten zu verlassen, wodurch vor allem die Position des Auftraggebers, z. B. im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen, erheblich gestärkt wird.