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Das Sachverständigenbüro Sauer bietet Ihnen die Kompetenz und Neutralität der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, wenn es um die Bewertung Ihrer Immobilie oder um die Wertbestimmung von Mieten und Pachten geht.

Zu unseren Auftraggebern gehören Gerichte, Kommunen, Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, Privatpersonen, Unternehmen, Betreuungsbüros, Nachlassverwalter und kirchliche Einrichtungen.

Unser Leistungsspektrum

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten kann als eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme beschrieben werden, die entsprechend dem Auftrag sowohl Tatsachenfeststellungen, Erfahrungssätze sowie aus Tatsachenfeststellungen gezogene Schlussfolgerungen und Werturteile vermitteln soll. Der Verkehrswert wird hierbei, nach § 194 BauGB „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Verkehrswertgutachten werden benötigt bei:

  • Kauf- und Verkauf von Immobilien
  • Erbauseinandersetzung
  • Schenkung
  • Ehescheidung
  • Steuerliche Zwecke
  • Vermögensfeststellung
  • Feststellung von Versicherungswerten
  • Festlegung einer Enteignungsentschädigung

Das aufgeführte Leistungsspektrum umfasst folgende Objektarten:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Unbebaute Grundstücke
Mietwertgutachten

Ortsübliche Vergleichsmiete

Kommt es auf Grund von Mietpreiserhöhungen oder Mietwucher zu einem Verfahren, so müssen Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Gerichte das Tatbestandsmerkmal der üblichen Entgelte prüfen. In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB erforderlich.

Objektive Marktmiete

Auch bei familienrechtlichen Unterhaltsverfahren kann die Bestimmung der Miethöhe einer Wohnung oder eines Hauses von Bedeutung sein. Hierbei ist i.d.R. von der objektiven Marktmiete auszugehen. Diese ist unter anderem bei der Berechnung von Nutzungsentschädigungen wesentlich, die derjenige Ehegatte zu zahlen hat, der in der gemeinschaftlichen Wohnung verblieben ist.

Gewerberaummiete

Die Ermittlung von Gewerberaummieten wird gelegentlich als eigenständiges Gutachten beauftragt, z.B. im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder als eine Grundlage für Mietverhandlungen.

Schiedsgutachten

In manchen Mietverträgen sind Mieteroptionen zu Vertragsverlängerungen nur mit einer neu auszuhandelnden Miete wahrnehmbar. Bei Nichteinigung der Parteien sind gelegentlich Schiedsklauseln vorgesehen, welche die Erstellung eines Schiedsgutachtens beinhalten. Wir erstellen in diesem Zusammenhang Schiedsgutachten, um die Miethöhe in Abhängigkeit von der Schiedsklausel für die Parteien verbindlich festlegen.

Mietminderungsgutachten

Unser Leistungsspektrum beinhaltet darüber hinaus die Erstattung von Mietminderungsgutachten zur Bemessung der Mietminderung auf Grund nicht behobener baulicher Mängel durch den Vermieter.

Das aufgeführte Leistungsspektrum umfasst folgende Objektarten:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Unbebaute Grundstücke
Beleihungswertgutachten

Wir erstellen Beleihungswertgutachten für Banken und Investoren im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien. Der Beleihungswert dient Kreditinstituten dazu, die Werthaltigkeit des zur Sicherung eines Kredites vereinbarten Grundpfandrechtes für einen möglichst langen Zeitraum zu ermitteln, da die Kreditlaufzeiten bis zu 30 Jahre betragen können.

Das aufgeführte Leistungsspektrum umfasst folgende Objektarten:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Unbebaute Grundstücke

Unser Team

Richard Sauer
Dipl.-Ing. (Univ.) Dipl.-Ing. (FH) Architekt

Von der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

Mitgliedschaften:

  • Bundesverband (BVS) öffentlicher bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. – Sachverständige Bayern
  • Bayerische Architektenkammer
  • Mitglied der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten der Stadt Bamberg, des Landkreises Bamberg sowie des Landkreises Bad Kissingen
Christine Sauer
Dipl.-Betriebswirtin (FH)

Sachverständige für Immobilienbewertung